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Seit der Verabschiedung des „Psychotherapeuten-Gesetzes“, waren viele Gesundheitsämter, speziell in den SPD-regierten Bundesländern, nicht mehr bereit, die „eingeschränkte Heilpraktikerprüfung“ vorzunehmen. Nach Auskunft eines leitenden Staatsbeamten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg, ein eklatanter Rechtsbruch! Das seit 2001 geltende Psychotherapeutengesetz untersagt die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung nicht, sondern lediglich die spätere Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“.Diese Berufsbezeichnung ist heute ausschließlich den Therapeuten vorbehalten, die eine medizinische Universitätsausbildung nachweisen können. Auch wenn die Gesundheitsämter gehalten sind, eine „eingeschränkte Heilpraktikerprüfung“ anzubieten, empfiehlt es sich,
vor Belegung dieses Studienlehrgangs - entsprechende Auskünfte, bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde, einzuholen!
Der Studienlehrgang basiert auf den modernen Erkenntnissen der Psychotherapie und geht deshalb nur noch dort auf die Freudschen Lehren ein, wo diese auch heute noch Gültigkeit besitzen. Freud als Vater der modernen Psychotherapie und Psychologie, hat zwar viel bewegt, jedoch sind viele seiner Lehren in der heutigen Gesellschaft, mit ihren völlig veränderten Strukturen, nicht mehr zutreffend. Ein Beispiel dafür ist die Familienpsychologie. War zu Zeiten Freuds die Großfamilie das prägende Element der Gesellschaft, so ist diese heute praktisch völlig verschwunden und mit diesem Verschwinden, haben sich auch die Problemstellungen verändert.
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