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Ganz genau wie „Sportheilpraktiker“, so ist auch „Kinderheilpraktiker“, eine rechtlich unzulässige Berufsbezeichnung! Hier ist Ärger mit der Behörde vorprogrammiert! Unser Studienlehrgang bietet das notwendige Wissen „von Grund auf“ an, denn sicher legen auch Sie Wert darauf, dass Ihre kleinen Patienten, nach „bestem Wissen“ behandelt werden und Sie selbst ein „gutes Gewissen“ haben können.
Der Studienlehrgang bereitet auf die besonderen Anforderungen, wie sie die Behandlung von Kindern mit sich bringt, gezielt und kindorientiert vor. Gleichgültig ob es die besonderen Ansprüche bei der Anamnese sind oder der Umgang mit der Nervosität und Ängstlichkeit der Mutter.
Mit dem Ergänzungslehrgang „Kinderheilkunde“ gewinnt der Studierende die notwendigen Kenntnisse und damit die Sicherheit im Umgang mit Mutter und Kind.
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